Wie lese ich meine jährliche Renteninformation richtig?
Einmal im Jahr schickt die Deutsche Rentenversicherung Millionen Beschäftigten Post, die oft ungelesen im Ordner verschwindet: die Renteninformation. Dabei steht auf diesen wenigen Seiten die wohl wichtigste Zahl für die eigene Altersplanung – nämlich, mit welcher gesetzlichen Rente Sie voraussichtlich rechnen können.
Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Die Renteninformation enthält mehrere Beträge, eine Hochrechnung und einige Hinweise, die man kennen sollte, um die Zahlen nicht falsch zu deuten. Wir gehen das Schreiben Schritt für Schritt durch.
Wer die Renteninformation bekommt
Die Renteninformation erhalten Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet und mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Sie wird jährlich und automatisch verschickt, einen Antrag brauchen Sie nicht. Grundlage ist § 109 des Sechsten Sozialgesetzbuchs.
Ab dem 55. Lebensjahr ändert sich das Format: Dann erhalten Sie alle drei Jahre statt der Renteninformation eine ausführlichere Rentenauskunft. Sie enthält zusätzlich den vollständigen Versicherungsverlauf und eine genauere Aufschlüsselung, wie sich die Rente zusammensetzt. In den Jahren dazwischen kommt weiterhin die Renteninformation.
Die drei wichtigsten Beträge
Auf der ersten Seite stehen in der Regel drei Zahlen, die leicht verwechselt werden. Jede beantwortet eine andere Frage:
| Angabe | Was sie aussagt |
|---|---|
| Rente wegen voller Erwerbsminderung | So hoch wäre Ihre Rente, wenn Sie heute aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könnten. |
| Bisher erreichte Rentenanwartschaft | So hoch wäre Ihre spätere Altersrente, wenn ab heute keine Beiträge mehr hinzukämen. |
| Hochgerechnete Regelaltersrente | So hoch fiele Ihre Altersrente aus, wenn Sie bis zur Regelaltersgrenze weiter so viel einzahlen wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre. |
Für die meisten ist die Hochrechnung die interessanteste Zahl. Sie sollten aber im Hinterkopf behalten, dass sie auf einer Annahme beruht: dass Ihr Einkommen bis zum Rentenbeginn im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst etwa so bleibt wie bisher. Wer künftig in Teilzeit geht, eine Pause einlegt oder deutlich mehr verdient, wird am Ende einen anderen Betrag erhalten. Für alle ab dem Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Auch die Rente wegen voller Erwerbsminderung verdient Aufmerksamkeit. Gerade bei Jüngeren liegt sie oft höher als die bisher erreichte Anwartschaft, weil die Rentenversicherung bei einer Erwerbsminderung eine sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt: Sie tut so, als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet. Ob dieser Betrag zum Leben reichen würde, ist eine Frage, die sich jeder einmal ehrlich stellen sollte. Neben den drei Beträgen weist die Renteninformation außerdem aus, wie viele Beiträge bisher insgesamt eingezahlt wurden – von Ihnen selbst und von Ihren Arbeitgebern.
Warum alle Beträge in heutigen Werten stehen
Die Renteninformation rechnet mit dem aktuellen Rentenwert, also dem Wert, den ein Entgeltpunkt heute hat. Seit dem 1. Juli 2026 sind das 42,52 Euro. Künftige Rentenanpassungen sind in den drei Hauptbeträgen nicht enthalten. Das ist kein Mangel, sondern Absicht: Niemand kann heute verlässlich sagen, wie stark die Renten in zwanzig oder dreißig Jahren steigen werden.
Um trotzdem eine Vorstellung zu vermitteln, zeigt die Renteninformation zwei Beispielrechnungen. Sie unterstellen, dass die Renten bis zu Ihrem Rentenbeginn jedes Jahr um 1 Prozent beziehungsweise um 2 Prozent steigen. Diese Werte sind ausdrücklich keine Prognose, sondern Rechenbeispiele.

Ein Beispiel mit Hochrechnung und Kaufkraft
Wie stark diese Annahmen das Ergebnis beeinflussen, zeigt ein vereinfachtes Beispiel. Angenommen, Ihre Renteninformation weist eine hochgerechnete Regelaltersrente von 1.400 Euro aus, und bis zum Rentenbeginn sind es noch 20 Jahre:
| Szenario nach 20 Jahren | Monatsrente brutto |
|---|---|
| Hochrechnung in heutigen Werten | 1.400 € |
| bei jährlichen Anpassungen von 1 % | rund 1.708 € |
| bei jährlichen Anpassungen von 2 % | rund 2.080 € |
| Kaufkraft von 2.080 € bei 2 % Inflation, in heutigem Geld | rund 1.400 € |
Die letzte Zeile ist der Kern des Kaufkraft-Hinweises, den die Renteninformation ebenfalls enthält. Steigen die Renten jährlich um zwei Prozent und die Preise ebenso, hat die höhere Rente am Ende ungefähr die Kaufkraft der heutigen Hochrechnung. Die große Zahl wirkt also beruhigender, als sie tatsächlich ist. Deshalb empfiehlt die Rentenversicherung in diesem Zusammenhang, auch über zusätzliche Vorsorge nachzudenken.
Brutto ist nicht netto
Ein weiterer Punkt wird oft übersehen: Sämtliche Beträge der Renteninformation sind Bruttobeträge. Von der späteren Rente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und je nach Höhe der Gesamteinkünfte kann auch Einkommensteuer fällig werden. Wie viel netto ankommt, hängt daher von Ihrer persönlichen Situation ab. Einen Eindruck vermittelt unser Beitrag zur Rentenerhöhung brutto und netto.
Was die Haltelinie mit Ihrer Hochrechnung zu tun hat
Weil die Renteninformation mit dem aktuellen Rentenwert rechnet, spiegelt sie jede Rentenanpassung wider. Die Erhöhung vom 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent hat den Rentenwert von 40,79 auf 42,52 Euro angehoben – und damit auch die Beträge in Ihrer nächsten Renteninformation, ohne dass Sie zusätzlich etwas eingezahlt hätten.
Hier kommt die 48-Prozent-Haltelinie ins Spiel. Sie sorgt dafür, dass das Rentenniveau bis einschließlich der Anpassung zum 1. Juli 2031 nicht unter 48 Prozent fällt. Ohne sie wäre die Erhöhung 2026 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung mit 4,05 Prozent etwas geringer ausgefallen. Für Beschäftigte bedeutet das: Bis 2031 kann sich der Rentenwert – und damit der Wert Ihrer bereits gesammelten Entgeltpunkte – nicht so weit von der Lohnentwicklung entfernen, dass das Niveau unter 48 Prozent sinkt. Welche Rentenanpassungen es ab 2032 geben wird, ist dagegen offen. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Rentenänderung 2026.
Wann Sie genauer hinsehen sollten
Die Renteninformation ist nur so gut wie die Daten, auf denen sie beruht. Liegt die bisher erreichte Anwartschaft deutlich unter dem, was Sie erwartet haben, fehlen womöglich Zeiten in Ihrem Versicherungskonto – etwa Ausbildung, Studium oder Kindererziehung. Wie Sie das prüfen, erklären wir im Beitrag zum Versicherungsverlauf.
Einen Überblick über alle Ansprüche – gesetzlich, betrieblich und privat – bietet inzwischen die Digitale Rentenübersicht. Das staatliche Onlineportal bündelt die Angaben der angeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen an einer Stelle. Für die Anmeldung werden die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und die Steuer-Identifikationsnummer benötigt.
Unsere Einordnung
Die Renteninformation ist kein Bescheid und kein Versprechen, aber die beste regelmäßige Orientierung für die eigene Altersvorsorge. Wer die drei Beträge auseinanderhalten kann, die Hochrechnung als Annahme versteht und den Kaufkraft-Hinweis ernst nimmt, liest das Schreiben richtig. Ein kurzer Blick jedes Jahr genügt – und ein genauerer, sobald die Zahlen nicht zu Ihrem Berufsleben passen.
- § 109 SGB VI – Renteninformation und Rentenauskunft – Anspruchsvoraussetzungen, Inhalte, Rentenauskunft ab 55
- Deutsche Rentenversicherung – Rentenanpassung 2026 – Anpassung 4,24 %, Vergleich ohne Haltelinie 4,05 %, Rentenwert 42,52 €
- BMAS – Rente und Altersvorsorge – Überblick zur gesetzlichen Rente und zur Haltelinie
- Digitale Rentenübersicht – Staatliches Portal zur Bündelung von Vorsorgeansprüchen